Für ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege kommen die Krankenkassen auf.
Die Pflegekassen finanzieren Leistungen für Hilfsbedürftige der Pflegestufen I, II und III
in den Bereichen Körperpflege, Hauswirtschaftliche Versorgung, Mobilität,
Ernährung und Krankenpflegekurse.
Auch das Sozialamt und das Versorgungsamt übernehmen Kosten.
In manchen Fällen muss ein Eigenanteile bezahlt werden.
Selbstverständlich pflegen wir auch dann, wenn die Anerkennung einer Pflegestufe
nicht vorliegt.
Für Leistungen, die nicht mit der Kasse abgerechnet werden können,
werden dem Patienten Rechnungen nach der Gebührenordnung erstellt.
Die kath. Kirchengemeinden und Krankenpflegevereine unseres
Einzugsgebietes unterstützen uns durch finanzielle Zuwendungen.
Wenn Sie Mitglied eines Krankenpflegevereins Ihrer Gemeinde sind,
fragen Sie nach, in welchem Umfang Sie von dieser Seite Unterstützung erhalten können!
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